SWISS: Gepäck verspätet, beschädigt oder verloren?

Prüfen Sie die Frist für die schriftliche Anzeige und erstellen Sie die Forderung an SWISS.

✓ Gratis-Fristcheck ohne Anmeldung · ✓ Einmalig CHF 9.90 inkl. MWST, kein Abo · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Ihre Angaben bleiben im Browser · ✓ Kein Verkauf, wenn die Frist schon abgelaufen ist

Ergebnis erscheint hier. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Gepäckschaden bei SWISS

SWISS bietet auf swiss.com Online-Formulare zum Melden von verspätetem und beschädigtem Gepäck und ein Formular für die Rückerstattung von Auslagen bei verlorenem, beschädigtem oder verspätetem Gepäck. Dafür brauchen Sie die PIR-Referenz vom Flughafen. Fügen Sie den Text unseres Briefs ins Formular ein und legen Sie das PDF bei.

Geprüft am 19.10.2026 auf swiss.com. Die gesetzlichen Fristen nach Art. 31 MÜ gelten unabhängig vom Formular.

So funktioniert es

  1. Gratis prüfen: Art des Schadens und Datum eingeben. Der Rechner zeigt die gesetzliche Frist mit Datum, den Höchstbetrag in CHF und die Klagefrist.
  2. Brief-Paket für CHF 9.90: fristwahrende schriftliche Schadensanzeige mit Forderung, Artikeln des Montrealer Übereinkommens und Ihrer Aufstellung als PDF und als Text für das Online-Formular der Airline. Dazu ein Mahnschreiben, falls die Airline ablehnt oder schweigt. Auf Deutsch, Englisch oder Französisch.
  3. Wichtig: Eine Meldung am Lost-&-Found-Schalter (PIR) ist gut, ersetzt aber nicht sicher die schriftliche Anzeige mit Ihrer Forderung.

Brief-Paket kaufen (CHF 9.90)

Fristen und Beträge im Überblick

FallSchriftliche AnzeigeRechtsgrundlage
Koffer beschädigtinnert 7 Tagen nach ErhaltArt. 31 Abs. 2 MÜ
Inhalt fehlt / beschädigtinnert 7 Tagen nach ErhaltArt. 31 Abs. 2 MÜ
Gepäck verspätetinnert 21 Tagen, nachdem es Ihnen zur Verfügung gestellt wurdeArt. 31 Abs. 2 MÜ
Gepäck verlorengilt nach 21 Tagen als verloren; Meldung laut BAZL spätestens 7 Tage nach FeststellungArt. 17 Abs. 3 MÜ
Klage2 Jahre ab AnkunftArt. 35 MÜ

Haftungshöchstbetrag: 1'519 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Person seit 28.12.2024 (ICAO-Revision nach Art. 24 MÜ), vorher 1'288 SZR. 1 SZR = CHF 1.11633 (IWF, 16.10.2026). Die Seite des BAZL nennt noch 1'288 SZR. Wer die Frist verpasst, verliert die Ansprüche (Art. 31 Abs. 4 MÜ), ausser bei Arglist der Airline. Quellen: Übereinkommen von Montreal (SR 0.748.411); ICAO, 2024 Revised Limits of Liability; bazl.admin.ch.

Häufige Fragen

Gilt das Montrealer Übereinkommen für meinen Flug?

Für fast alle internationalen Flüge ab und in die Schweiz, sofern Abflug- und Zielland Vertragsstaaten sind (u.a. die Schweiz, alle EU-Staaten, USA, Grossbritannien). Für Airlines aus der Schweiz und der EU gelten diese Regeln laut BAZL weltweit.

Wie viel bekomme ich höchstens?

Bis 1'519 SZR (rund CHF 1'695) pro Person, sofern Sie den Schaden belegen. Ersetzt wird der tatsächliche Schaden, bei Verlust in der Regel der Zeitwert. Mehr nur mit einer besonderen Wertdeklaration beim Check-in oder bei Vorsatz bzw. Leichtfertigkeit der Airline.

Reicht die Meldung am Lost-&-Found-Schalter (PIR)?

Der PIR ist wichtig als Nachweis. Ob er die schriftliche Anzeige nach Art. 31 MÜ ersetzt, ist im Einzelfall umstritten. Sicher ist: eine schriftliche Anzeige mit Ihrer Forderung innerhalb der Frist.