Nach dem Übereinkommen von Montreal haftet die Airline bis 1'519 SZR (rund CHF 1'695) pro Person. Aber nur, wenn Sie den Schaden rechtzeitig schriftlich anzeigen: bei Beschädigung innert 7 Tagen, bei Verspätung innert 21 Tagen.
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| Fall | Schriftliche Anzeige | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Koffer beschädigt | innert 7 Tagen nach Erhalt | Art. 31 Abs. 2 MÜ |
| Inhalt fehlt / beschädigt | innert 7 Tagen nach Erhalt | Art. 31 Abs. 2 MÜ |
| Gepäck verspätet | innert 21 Tagen, nachdem es Ihnen zur Verfügung gestellt wurde | Art. 31 Abs. 2 MÜ |
| Gepäck verloren | gilt nach 21 Tagen als verloren; Meldung laut BAZL spätestens 7 Tage nach Feststellung | Art. 17 Abs. 3 MÜ |
| Klage | 2 Jahre ab Ankunft | Art. 35 MÜ |
Haftungshöchstbetrag: 1'519 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Person seit 28.12.2024 (ICAO-Revision nach Art. 24 MÜ), vorher 1'288 SZR. 1 SZR = CHF 1.11633 (IWF, 16.10.2026). Die Seite des BAZL nennt noch 1'288 SZR. Wer die Frist verpasst, verliert die Ansprüche (Art. 31 Abs. 4 MÜ), ausser bei Arglist der Airline. Quellen: Übereinkommen von Montreal (SR 0.748.411); ICAO, 2024 Revised Limits of Liability; bazl.admin.ch.
Für fast alle internationalen Flüge ab und in die Schweiz, sofern Abflug- und Zielland Vertragsstaaten sind (u.a. die Schweiz, alle EU-Staaten, USA, Grossbritannien). Für Airlines aus der Schweiz und der EU gelten diese Regeln laut BAZL weltweit.
Bis 1'519 SZR (rund CHF 1'695) pro Person, sofern Sie den Schaden belegen. Ersetzt wird der tatsächliche Schaden, bei Verlust in der Regel der Zeitwert. Mehr nur mit einer besonderen Wertdeklaration beim Check-in oder bei Vorsatz bzw. Leichtfertigkeit der Airline.
Der PIR ist wichtig als Nachweis. Ob er die schriftliche Anzeige nach Art. 31 MÜ ersetzt, ist im Einzelfall umstritten. Sicher ist: eine schriftliche Anzeige mit Ihrer Forderung innerhalb der Frist.
Nein. Laut BAZL ist es für Gepäckstreitigkeiten nicht zuständig. Bleibt die Airline stur, steht der Zivilweg offen, zuerst meist mit einem Schlichtungsgesuch. Der Ombudsman der Schweizer Reisebranche hilft nur, wenn Sie über ein Reisebüro gebucht haben.
Der Fristen-Rechner ist gratis. Schadensanzeige und Mahnschreiben kosten einmalig CHF 9.90 inkl. MWST, ohne Provision.