Gepäck verspätet: Ersatzkäufe zurückfordern

Die Airline haftet für den Schaden durch die Verspätung (Art. 19 MÜ). Die schriftliche Anzeige muss innert 21 Tagen erfolgen, nachdem Sie das Gepäck erhalten haben.

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Was wird ersetzt?

Notwendige Ersatzkäufe, bis das Gepäck da ist: Toilettenartikel, Unterwäsche, nötige Kleidung, Ladekabel, allenfalls Miete von Ausrüstung. Bewahren Sie alle Quittungen auf und kaufen Sie angemessen ein. Was Sie behalten, kann die Airline teilweise anrechnen. Kam das Gepäck auf dem Rückflug erst zu Hause an, ist der Schaden meist gering.

Die Airline kann sich entlasten, wenn sie alle zumutbaren Massnahmen getroffen hat (Art. 19 MÜ). Das muss sie belegen.

So funktioniert es

  1. Gratis prüfen: Art des Schadens und Datum eingeben. Der Rechner zeigt die gesetzliche Frist mit Datum, den Höchstbetrag in CHF und die Klagefrist.
  2. Brief-Paket für CHF 9.90: fristwahrende schriftliche Schadensanzeige mit Forderung, Artikeln des Montrealer Übereinkommens und Ihrer Aufstellung als PDF und als Text für das Online-Formular der Airline. Dazu ein Mahnschreiben, falls die Airline ablehnt oder schweigt. Auf Deutsch, Englisch oder Französisch.
  3. Wichtig: Eine Meldung am Lost-&-Found-Schalter (PIR) ist gut, ersetzt aber nicht sicher die schriftliche Anzeige mit Ihrer Forderung.

Brief-Paket kaufen (CHF 9.90)

Fristen und Beträge im Überblick

FallSchriftliche AnzeigeRechtsgrundlage
Koffer beschädigtinnert 7 Tagen nach ErhaltArt. 31 Abs. 2 MÜ
Inhalt fehlt / beschädigtinnert 7 Tagen nach ErhaltArt. 31 Abs. 2 MÜ
Gepäck verspätetinnert 21 Tagen, nachdem es Ihnen zur Verfügung gestellt wurdeArt. 31 Abs. 2 MÜ
Gepäck verlorengilt nach 21 Tagen als verloren; Meldung laut BAZL spätestens 7 Tage nach FeststellungArt. 17 Abs. 3 MÜ
Klage2 Jahre ab AnkunftArt. 35 MÜ

Haftungshöchstbetrag: 1'519 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Person seit 28.12.2024 (ICAO-Revision nach Art. 24 MÜ), vorher 1'288 SZR. 1 SZR = CHF 1.11633 (IWF, 16.10.2026). Die Seite des BAZL nennt noch 1'288 SZR. Wer die Frist verpasst, verliert die Ansprüche (Art. 31 Abs. 4 MÜ), ausser bei Arglist der Airline. Quellen: Übereinkommen von Montreal (SR 0.748.411); ICAO, 2024 Revised Limits of Liability; bazl.admin.ch.

Häufige Fragen

Ab wann gilt Gepäck als verspätet?

Sobald es nicht mit Ihrem Flug ankommt. Für die Anzeige zählt das Datum, an dem es Ihnen zur Verfügung gestellt wurde: ab dann 21 Tage. Kommt es 21 Tage nach dem vorgesehenen Tag nicht, gilt es als verloren (Art. 17 Abs. 3 MÜ).

Gilt das Montrealer Übereinkommen für meinen Flug?

Für fast alle internationalen Flüge ab und in die Schweiz, sofern Abflug- und Zielland Vertragsstaaten sind (u.a. die Schweiz, alle EU-Staaten, USA, Grossbritannien). Für Airlines aus der Schweiz und der EU gelten diese Regeln laut BAZL weltweit.

Wie viel bekomme ich höchstens?

Bis 1'519 SZR (rund CHF 1'695) pro Person, sofern Sie den Schaden belegen. Ersetzt wird der tatsächliche Schaden, bei Verlust in der Regel der Zeitwert. Mehr nur mit einer besonderen Wertdeklaration beim Check-in oder bei Vorsatz bzw. Leichtfertigkeit der Airline.