Koffer verloren: Was zahlt die Airline?

Kommt das Gepäck 21 Tage nach dem vorgesehenen Tag nicht an, gilt es als verloren (Art. 17 Abs. 3 MÜ). Die Airline haftet bis 1'519 SZR (rund CHF 1'695) pro Person.

✓ Gratis-Fristcheck ohne Anmeldung · ✓ Einmalig CHF 9.90 inkl. MWST, kein Abo · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Ihre Angaben bleiben im Browser · ✓ Kein Verkauf, wenn die Frist schon abgelaufen ist

Ergebnis erscheint hier. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

So gehen Sie vor

  1. Am Flughafen sofort melden (PIR). Die Referenz brauchen Sie für alles Weitere.
  2. Nötige Ersatzkäufe während der Suche aufbewahren. Sie sind Teil des Schadens.
  3. Sobald das Gepäck als verloren gilt oder die Airline den Verlust anerkennt: Forderung mit Liste aller Gegenstände (Kaufpreis, Kaufjahr, Belege oder Fotos) schriftlich einreichen.

Ersetzt wird in der Regel der Zeitwert, nicht der Neupreis. Teure Gegenstände wie Elektronik, Schmuck oder Bargeld schliessen viele Airlines in ihren Bedingungen aus. Ob das vor dem Übereinkommen hält, ist umstritten. Fordern Sie sie trotzdem, mit Beleg.

So funktioniert es

  1. Gratis prüfen: Art des Schadens und Datum eingeben. Der Rechner zeigt die gesetzliche Frist mit Datum, den Höchstbetrag in CHF und die Klagefrist.
  2. Brief-Paket für CHF 9.90: fristwahrende schriftliche Schadensanzeige mit Forderung, Artikeln des Montrealer Übereinkommens und Ihrer Aufstellung als PDF und als Text für das Online-Formular der Airline. Dazu ein Mahnschreiben, falls die Airline ablehnt oder schweigt. Auf Deutsch, Englisch oder Französisch.
  3. Wichtig: Eine Meldung am Lost-&-Found-Schalter (PIR) ist gut, ersetzt aber nicht sicher die schriftliche Anzeige mit Ihrer Forderung.

Brief-Paket kaufen (CHF 9.90)

Fristen und Beträge im Überblick

FallSchriftliche AnzeigeRechtsgrundlage
Koffer beschädigtinnert 7 Tagen nach ErhaltArt. 31 Abs. 2 MÜ
Inhalt fehlt / beschädigtinnert 7 Tagen nach ErhaltArt. 31 Abs. 2 MÜ
Gepäck verspätetinnert 21 Tagen, nachdem es Ihnen zur Verfügung gestellt wurdeArt. 31 Abs. 2 MÜ
Gepäck verlorengilt nach 21 Tagen als verloren; Meldung laut BAZL spätestens 7 Tage nach FeststellungArt. 17 Abs. 3 MÜ
Klage2 Jahre ab AnkunftArt. 35 MÜ

Haftungshöchstbetrag: 1'519 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Person seit 28.12.2024 (ICAO-Revision nach Art. 24 MÜ), vorher 1'288 SZR. 1 SZR = CHF 1.11633 (IWF, 16.10.2026). Die Seite des BAZL nennt noch 1'288 SZR. Wer die Frist verpasst, verliert die Ansprüche (Art. 31 Abs. 4 MÜ), ausser bei Arglist der Airline. Quellen: Übereinkommen von Montreal (SR 0.748.411); ICAO, 2024 Revised Limits of Liability; bazl.admin.ch.

Häufige Fragen

Ich habe keine Quittungen mehr. Bekomme ich trotzdem etwas?

Der Schaden muss plausibel sein. Fotos, Kontoauszüge, Bestellbestätigungen aus Online-Shops oder Fotos von Ihnen mit den Sachen helfen. Ohne jeden Beleg kürzen Airlines oft stark.

Gilt das Montrealer Übereinkommen für meinen Flug?

Für fast alle internationalen Flüge ab und in die Schweiz, sofern Abflug- und Zielland Vertragsstaaten sind (u.a. die Schweiz, alle EU-Staaten, USA, Grossbritannien). Für Airlines aus der Schweiz und der EU gelten diese Regeln laut BAZL weltweit.

Wie viel bekomme ich höchstens?

Bis 1'519 SZR (rund CHF 1'695) pro Person, sofern Sie den Schaden belegen. Ersetzt wird der tatsächliche Schaden, bei Verlust in der Regel der Zeitwert. Mehr nur mit einer besonderen Wertdeklaration beim Check-in oder bei Vorsatz bzw. Leichtfertigkeit der Airline.