Etwas fehlt im Koffer? Innert 7 Tagen melden.

Fehlender oder beschädigter Inhalt ist ein Teilverlust bzw. eine Beschädigung des aufgegebenen Gepäcks (Art. 17 Abs. 2 MÜ). Es gilt die 7-Tage-Frist ab Erhalt.

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Worauf achten?

Melden Sie fehlende Gegenstände sofort am Flughafen und bei der Polizei, wenn ein Diebstahl wahrscheinlich ist. Listen Sie alles mit Wert und Beleg auf. Fotos vom aufgebrochenen Schloss oder von der Verpackung helfen. Prüfen Sie zusätzlich Ihre Hausrat- oder Reiseversicherung.

So funktioniert es

  1. Gratis prüfen: Art des Schadens und Datum eingeben. Der Rechner zeigt die gesetzliche Frist mit Datum, den Höchstbetrag in CHF und die Klagefrist.
  2. Brief-Paket für CHF 9.90: fristwahrende schriftliche Schadensanzeige mit Forderung, Artikeln des Montrealer Übereinkommens und Ihrer Aufstellung als PDF und als Text für das Online-Formular der Airline. Dazu ein Mahnschreiben, falls die Airline ablehnt oder schweigt. Auf Deutsch, Englisch oder Französisch.
  3. Wichtig: Eine Meldung am Lost-&-Found-Schalter (PIR) ist gut, ersetzt aber nicht sicher die schriftliche Anzeige mit Ihrer Forderung.

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Fristen und Beträge im Überblick

FallSchriftliche AnzeigeRechtsgrundlage
Koffer beschädigtinnert 7 Tagen nach ErhaltArt. 31 Abs. 2 MÜ
Inhalt fehlt / beschädigtinnert 7 Tagen nach ErhaltArt. 31 Abs. 2 MÜ
Gepäck verspätetinnert 21 Tagen, nachdem es Ihnen zur Verfügung gestellt wurdeArt. 31 Abs. 2 MÜ
Gepäck verlorengilt nach 21 Tagen als verloren; Meldung laut BAZL spätestens 7 Tage nach FeststellungArt. 17 Abs. 3 MÜ
Klage2 Jahre ab AnkunftArt. 35 MÜ

Haftungshöchstbetrag: 1'519 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Person seit 28.12.2024 (ICAO-Revision nach Art. 24 MÜ), vorher 1'288 SZR. 1 SZR = CHF 1.11633 (IWF, 16.10.2026). Die Seite des BAZL nennt noch 1'288 SZR. Wer die Frist verpasst, verliert die Ansprüche (Art. 31 Abs. 4 MÜ), ausser bei Arglist der Airline. Quellen: Übereinkommen von Montreal (SR 0.748.411); ICAO, 2024 Revised Limits of Liability; bazl.admin.ch.

Häufige Fragen

Zahlt die Airline auch für Laptop oder Schmuck im Koffer?

Viele Beförderungsbedingungen schliessen Wertsachen im aufgegebenen Gepäck aus. Ob solche Klauseln gegenüber dem Übereinkommen gültig sind, ist umstritten. Fordern Sie den Betrag mit Beleg, die Airline muss begründen.

Gilt das Montrealer Übereinkommen für meinen Flug?

Für fast alle internationalen Flüge ab und in die Schweiz, sofern Abflug- und Zielland Vertragsstaaten sind (u.a. die Schweiz, alle EU-Staaten, USA, Grossbritannien). Für Airlines aus der Schweiz und der EU gelten diese Regeln laut BAZL weltweit.

Wie viel bekomme ich höchstens?

Bis 1'519 SZR (rund CHF 1'695) pro Person, sofern Sie den Schaden belegen. Ersetzt wird der tatsächliche Schaden, bei Verlust in der Regel der Zeitwert. Mehr nur mit einer besonderen Wertdeklaration beim Check-in oder bei Vorsatz bzw. Leichtfertigkeit der Airline.