Fehlender oder beschädigter Inhalt ist ein Teilverlust bzw. eine Beschädigung des aufgegebenen Gepäcks (Art. 17 Abs. 2 MÜ). Es gilt die 7-Tage-Frist ab Erhalt.
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Melden Sie fehlende Gegenstände sofort am Flughafen und bei der Polizei, wenn ein Diebstahl wahrscheinlich ist. Listen Sie alles mit Wert und Beleg auf. Fotos vom aufgebrochenen Schloss oder von der Verpackung helfen. Prüfen Sie zusätzlich Ihre Hausrat- oder Reiseversicherung.
| Fall | Schriftliche Anzeige | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Koffer beschädigt | innert 7 Tagen nach Erhalt | Art. 31 Abs. 2 MÜ |
| Inhalt fehlt / beschädigt | innert 7 Tagen nach Erhalt | Art. 31 Abs. 2 MÜ |
| Gepäck verspätet | innert 21 Tagen, nachdem es Ihnen zur Verfügung gestellt wurde | Art. 31 Abs. 2 MÜ |
| Gepäck verloren | gilt nach 21 Tagen als verloren; Meldung laut BAZL spätestens 7 Tage nach Feststellung | Art. 17 Abs. 3 MÜ |
| Klage | 2 Jahre ab Ankunft | Art. 35 MÜ |
Haftungshöchstbetrag: 1'519 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Person seit 28.12.2024 (ICAO-Revision nach Art. 24 MÜ), vorher 1'288 SZR. 1 SZR = CHF 1.11633 (IWF, 16.10.2026). Die Seite des BAZL nennt noch 1'288 SZR. Wer die Frist verpasst, verliert die Ansprüche (Art. 31 Abs. 4 MÜ), ausser bei Arglist der Airline. Quellen: Übereinkommen von Montreal (SR 0.748.411); ICAO, 2024 Revised Limits of Liability; bazl.admin.ch.
Viele Beförderungsbedingungen schliessen Wertsachen im aufgegebenen Gepäck aus. Ob solche Klauseln gegenüber dem Übereinkommen gültig sind, ist umstritten. Fordern Sie den Betrag mit Beleg, die Airline muss begründen.
Für fast alle internationalen Flüge ab und in die Schweiz, sofern Abflug- und Zielland Vertragsstaaten sind (u.a. die Schweiz, alle EU-Staaten, USA, Grossbritannien). Für Airlines aus der Schweiz und der EU gelten diese Regeln laut BAZL weltweit.
Bis 1'519 SZR (rund CHF 1'695) pro Person, sofern Sie den Schaden belegen. Ersetzt wird der tatsächliche Schaden, bei Verlust in der Regel der Zeitwert. Mehr nur mit einer besonderen Wertdeklaration beim Check-in oder bei Vorsatz bzw. Leichtfertigkeit der Airline.